Recht auf Vergessen….

WaageAngekratzt haben wir das Thema ja schonmal… die Sache mit der Perso-Kopie, die sich dankenswerterweise ja erledigt hat. Klar, das Thema an sich wirft natürlich weitere Fragen auf…

  • Handelt es sich um Zensur?
  • Kann es sein, dass Links verboten, aber der Inhalt selbst erlaubt ist?
  • Wie stehen Demenzkranke zum „Recht auf Vergessen“?

Ich möchte dazu einen kurzen Gedanken einwerfen:

In Artikel 5 des Grundgesetzes steht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Hervorhebung von mir)

Die Meinungsfreiheit in unserem Land, das sollten wir alle auf dem Schirm haben, bezieht sich eben nicht nur darauf, seine Meinung sagen zu dürfen, sondern ebenso darauf sich seine Meinung bilden zu dürfen und dabei ungehindert auf verfügbare legitime Informationen zugreifen zu dürfen.

Nun stelle ich mir eine Frage:

Wenn eine allgemein zugängliche, legitime Quelle, AKTIV aus dem Suchindex gelöscht wird, ist das dann nicht eine Behinderung meiner Freiheit, mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten?

Anders sähe es sicher aus, wenn die Quelle in rechtlich legitimen Fällen gelöscht würde, solange diese Quelle aber unangetastet legitim bestehen bleibt, halte ich dieses so genannte „Recht auf Vergessen“ generell für zumindest verfassungsrechtlich überprüfenswert….

Just my 2 cents.

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